Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?

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Buster
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Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?

Beitrag von Buster »

Hallo zusammen,

ich bin selbstständig (IT-Dienstleistungen) und wurde letztes Jahr wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Hintergrund: Es ging um angeblich nicht vollständig erklärte Einnahmen aus Auslandsprojekten.
Das Gericht hat den „Schaden“ auf knapp 180.000 € festgesetzt. Mein Steuerberater sagt allerdings, die Berechnung sei methodisch falsch gewesen – Betriebsausgaben wurden pauschal nicht anerkannt, teilweise doppelt gerechnet. Im Urteil steht dazu kaum was Substantielles, eher pauschale Annahmen.

Ich habe jetzt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung plus hohe Geldauflage.

Mein Anwalt aus der Hauptverhandlung meint, eine Revision im Strafrecht sei möglich, aber „schwierig“. Kosten wohl im mittleren fünfstelligen Bereich, wenn man es ernsthaft betreibt. Ich frage mich vor allem: lohnt sich das noch realistisch?!? Hat hier jemand Erfahrung mit Revisionen in Steuerstrafsachen? Wie hoch sind wohl die Chancen, wenn es „nur“ um fehlerhafte Schadensberechnung geht?

Mir ist klar, dass in der Revision keine neue Beweisaufnahme stattfindet. Aber wenn die Urteilsbegründung lückenhaft ist, müsste das doch angreifbar sein?

Ich bin ehrlich, ich habe Schiss vor den Kosten also davor, am Ende mit noch höheren Verfahrenskosten dazustehen.

Wie seht ihr das?
Danke euch.

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