Wichtig ist auch: Wird da nur mit Schlagworten wie „Fehlerhafte Beweiswürdigung!“ geworben oder wird erklärt, was das konkret bedeutet?
Wenn eine Seite z.B. darlegt, dass bei Steuerhinterziehung die Darstellung der Berechnungsgrundlagen im Urteil revisionsrechtlich überprüfbar ist, zeigt das zumindest Fachnähe. Viele allgemeine Strafverteidiger-Websites bleiben da sehr vage.
VG
Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?
Re: Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?
Eine Sache noch: bei 180.000€ festgestelltem Schaden bist du in einem Bereich, wo der BGH die Strafzumessung sehr genau prüft. Wenn die Berechnung methodisch angreifbar ist und das Urteil keine tragfähige eigene Würdigung enthält, kann das Gewicht haben.
Dabei muss dir aber klar sein, dass selbst bei Erfolg ist das oft nur Zurückverweisung an eine andere Kammer. Keine Garantie auf Freispruch oder drastische Reduktion.
Dabei muss dir aber klar sein, dass selbst bei Erfolg ist das oft nur Zurückverweisung an eine andere Kammer. Keine Garantie auf Freispruch oder drastische Reduktion.
Re: Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?
Ja genau. Und eine neue Verhandlung heißt dann alles nochmal durchleben...! Wärst du bereit das durchzuziehen? Oder willst du eigentlich nur wissen, ob das Urteil „gerecht“ war?
Re: Revision im Strafrecht nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – realistische Chance oder nur Geldverbrennung?
Gute Frage.... Ich glaube, es geht mir um beides.
Wenn die Berechnung wirklich falsch war und ich auf einer überhöhten Schadenssumme „sitze“, beeinflusst das ja auch mein weiteres Leben (Ruf, Bankgespräche, etc.).
Ich tendiere gerade dazu, zumindest eine fundierte Zweitmeinung bei einem spezialisierten Revisionsanwalt einzuholen.
Falls hier noch jemand konkrete Erfahrungen mit Revision im Steuerstrafrecht hat – gerne her damit.
Danke euch!
Wenn die Berechnung wirklich falsch war und ich auf einer überhöhten Schadenssumme „sitze“, beeinflusst das ja auch mein weiteres Leben (Ruf, Bankgespräche, etc.).
Ich tendiere gerade dazu, zumindest eine fundierte Zweitmeinung bei einem spezialisierten Revisionsanwalt einzuholen.
Falls hier noch jemand konkrete Erfahrungen mit Revision im Steuerstrafrecht hat – gerne her damit.
Danke euch!