Wichtig ist auch: Wird da nur mit Schlagworten wie „Fehlerhafte Beweiswürdigung!“ geworben oder wird erklärt, was das konkret bedeutet?
Wenn eine Seite z.B. darlegt, dass bei Steuerhinterziehung die Darstellung der Berechnungsgrundlagen im Urteil revisionsrechtlich überprüfbar ist, zeigt das zumindest Fachnähe. Viele allgemeine Strafverteidiger-Websites bleiben da sehr vage.
VG